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Neue Einträge auf der US Denied Persons List
02.07.2008 um 08:26 Uhr - Im Federal Register der USA wurden folgende Einträge veröffentlicht:
06/17/2008 - The Federal Register notice concerning the Denial Order for the following parties has been published:
- Galaxy Aviation Trade Company, Ltd., (London, UK)
- Hooshang Seddigh, (London, UK)
- Hamid Shakeri Hendi, (Tehran, Iran)
- Hossein Jahan Peyma, (Tehran, Iran)
- Iran Air, (Tehran, Iran)
- Ankair, (Istanbul, Turkey)
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Author RAin Dr. Nathalie Harksen, Geschäftsführerin der AWB Wolffgang & Harksen Rechtsanwaltsges.mbH, Münster
Einfuhren aus der Arabischen Republik Syrien
02.07.2008 um 08:25 Uhr - Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1
Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden der Arabischen Republik Syrien Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen.
Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 bis zum 31. Dezember 2008 zugestimmt.
Derartige, nach dem 31. Dezember 2008 ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen dürfen nicht mehr als Präferenznachweise akzeptiert werden.
© Bundesministerium der Finanzen
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Author RAin Dr. Nathalie Harksen, Geschäftsführerin der AWB Wolffgang & Harksen Rechtsanwaltsges.mbH, Münster
Der modernisierte Zollkodex ist heute veröffentlicht worden
04.06.2008 um 11:08 Uhr - Bei der Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit am 25. Juni 2007 in Luxemburg konnte politisches Einvernehmen über den modernisierten Zollkodex erzielt werden. Bei dem modernisierten Zollkodex handelt es sich um eine grundlegende Revision des gesamten gemeinschaftlichen Zollrechts und damit um das umfassendste Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Zollwesens seit Verabschiedung des geltenden Zollkodex im Jahr 1992.
Durch die Modernisierung werden die Rechtsvorschriften vereinfacht und die Zollverfahren gestrafft
So wird
- die elektronische Vorlage der Zollanmeldungen und Begleitpapiere zur Regel
- die "zentrale Zollabwicklung" gefördert, d. h. zugelassene Wirtschaftsbeteiligte können ihre Waren elektronisch anmelden und Zölle am Ort ihrer Niederlassung entrichten, unabhängig von dem Mitgliedstaat, durch den die Waren vom Zollgebiet der EU ausgeführt, in das Gebiet eingeführt oder in dem sie verbraucht werden
Es werden
- die Voraussetzungen für die Entwicklung eines "einzigen Schalters" ("single window") und einer "einzigen Anlaufstelle" ("one-stop shop") geschaffen, bei denen die Marktteilnehmer die Auskünfte über die Waren nur noch einer Kontaktstelle erteilen, auch wenn die Daten für unterschiedliche Verwaltungen oder Behörden bestimmt sind, so dass die Prüfungen für verschiedene Zwecke (Zoll-, Hygienevorschriften usw.) zur selben Zeit und am selben Ort vorgenommen werden können (Konzept der "einzigen Anlaufstelle").
Das Europäische Parlament hat am 19. Februar 2008 seine zweite Lesung des Vorschlags zum modernisierten Zollkodex der Gemeinschaften durchgeführt und den gemeinsamen Standpunkt des EU-Ministerrat ohne Änderung verabschiedet.
Der modernisierte Zollkodex ist am heutigen Tage im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Die Durchführungsvorschriften sollten bis Ende 2008/Beginn 2009 übergearbeitet und verabschiedet werden.
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Author RAin Dr. Nathalie Harksen, Geschäftsführerin der AWB Wolffgang & Harksen Rechtsanwaltsges.mbH, Münster