Menu Content/Inhalt

News

Warenursprung & Präferenzen: Veröffentlichung einer überarbeiteten SAP-Matrix (Westbalkan)

26.08.2010 um 08:54 Uhr - Im Amtsblatt der EU Nr. C 225 vom 20. August 2010 wurde von der Europäischen Kommission eine neue SAP-Matrix veröffentlicht. Das jeweilige Datum der Anwendung der Protokolle zu den Ursprungsregeln, in denen die diagonale Kumulierung zwischen den beteiligten Ländern vorgesehen ist, ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen.



Die Kumulierung ist nur zulässig, wenn das Land der Endfertigung und das Land der Endbestimmung mit allen am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Ländern ein Freihandelsabkommen mit gleichen Ursprungsregelungen geschlossen hat. Diese SAP-Matrix ersetzt die zuletzt im Amtsblatt der EU Nr. C 44 vom 20. Februar 2010 veröffentlichte SAP-Matrix. Quelle: www.zoll.de

Source
1
2

Author Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA Münster

Embargo gegen Eritrea aktualisiert

26.08.2010 um 08:53 Uhr - Auf Grundlage der Resolutionen des VN-Sicherheitsrates hat der Rat der Europäischen Union im Rahmen des Gemeinsamen Standpunktes 2010/127/GASP vom 1. März 2010 restriktive Maßnahmen gegen Eritrea beschlossen. Durch die Verordnung (EU) Nr. 667/2010 wurden die Vorgaben in unmittelbar geltendes Rechts umgesetzt, soweit sie in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkointrolle bietet auf seiner webiste einen aktuellen Überblick über die Embargomaßnahmen Gemäß §69b Abs. (1) AWV, der die Regelungen des Beschlusses 2010/127/GASP in nationales Recht umsetzt, sind der Verkauf und die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind, nach Eritrea verboten.(Waffenembargo) In diesem Zusammenhang ist gemäß Artikel 8 Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 667/2010 auch die Beschaffung dieser Güter sowie die Bereitstellung von technischer, finanzieller Hilfe oder anderer Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten untersagt. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, der im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 667/2010 genannten Personen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die politischen und militärischen Führer Eritreas sowie staatliche und halbstaatliche Einrichtungen oder in deren Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen, sind eingefroren. Diesen Personen und Einrichtungen dürfen auch keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot).

Source
1

Author Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA Münster

AEO: Veröffentlichung eines harmonisierten Fragenkatalogs zur Selbstbewertung auf europäischer Ebene

06.08.2010 um 16:32 Uhr - Nach Ankündigung in der Änderung der Dienstvorschrift „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ vom 22. Juni 2010 ist ein auf europäischer Ebene harmonisierter Fragenkatalog zur Selbstbewertung veröffentlicht worden.

Den Mitgliedstaaten ist für die Verwendung des harmonisierten Fragenkatalogs zur Selbstbewertung durch die Kommission eine Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt worden, um ihre nationalen Verfahren anzupassen und die auf dem alten, nationalen Fragenkatalog bereits eingegangenen Anträge abwickeln zu können. Der auf europäischer Ebene harmonisierte Fragenkatalog wurde von den Mitgliedstaaten der EU gemeinsam mit der Europäischen Kommission gebilligt und soll einen einheitlichen Ansatz auf europäischer Ebene gewährleisten. Die erstmalige Verwendung des harmonisierten Selbstbewertungs-Fragebogens durch einen Mitgliedstaat wird auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Bei Interesse steht der harmonisierte Fragenkatalog mit den Erläuterungen zur AEO-Selbstbewertung auf der Homepage der Europäischen Kommission zum Download zur Verfügung. Die Erläuterungen sind zunächst nur in englischer Sprache verfügbar, während der Fragenkatalog in englischer, deutscher und französischer Sprache zum Download bereit gestellt ist. In Deutschland finden sowohl das Antragsverfahren als auch das zur Erhaltung des AEO-Status erforderliche Monitoring derzeit jedoch noch anhand des nationalen Fragenkatalogs zur Selbstbewertung statt, der auf der Homepage www.zoll.de zur Verfügung steht. Den harmonisierten Fragebogen finden Sie über den Link zu diesem Newsletter auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Source
1
2
3

Author RAin Dr. Nathalie Harksen, Geschäftsführerin der AWB Wolffgang & Harksen Rechtsanwaltsges.mbH, Münster