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BAFA veröffentlicht Änderungsüberblick zu den Anhängen I und IV der EG-Dual-Use-VO durch die Verordnung Nummer 428/2009

31.07.2009 um 17:13 Uhr - die Neufassung der Dual Use VO (EG VO 1334/2000) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 05. Mai 2009 veröffentlicht.
Mit den Änderungen des Verordnungstextes ging auch eine Anpassung der Güterlisten (Anhänge I und IV) einher.

Im Anhang finden Sie eine Tabelle, die das BAFA am 30.07.2009 auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Sie gibt einen Überblick über alle Listennummern, die sich mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ändern werden. Bei Änderungen in der Nummerierung steht in der linken Spalte die neue bzw. geänderte Listennummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428/2009. In der rechten Spalte werden die Änderungen kurz beschrieben. Um die Änderungen im Detail nachvollziehen zu können, ist ein Vergleich des geänderten Listentextes mit dem zuvor gültigen Text angebracht. Es handelt sich um einen unverbindlichen Überblick; Rechtskraft haben allein der amtliche Verordnungstext und die amtlich herausgegebenen Listen. Zum Umsetzungszeitpunkt der Anhänge (Änderung der Güterlisten) beachten Sie bitte: Der Rat der Europäischen Union hat die Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aktualisiert, geändert und neu veröffentlicht. Diese wird am 27.08.2009 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt bezüglich der Anhänge die Verordnung (EG) Nr. 1167/2008 weiterhin gültig.

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Author Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA Münster

EORI Abfrage online - Identifizierung und Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten möglich

30.07.2009 um 12:19 Uhr - die Website der Europäischen kommission erlaubt den Zugang zu den Informationen des Registrierungs- und Identifizierungssystems für Wirtschaftsbeteiligte (EORI) gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.April 2005.

Folgende Abfragen sind nunmehr online möglich: EORI-Nummern bestätigen Angaben suchen zu EORI Beteiligte Behörden Angaben suchen zu EORI Registrierende Behörden Sofern die betreffenden Wirtschaftsbeteiligten einer Veröffentlichung ihrer Daten im Internet zugestimmt haben, wird zusätzlich zur Bestätigung der EORI-Nummer auch Firmenname und Adresse angezeigt. Die EU-Datenbank wird allerdings nur einmal am Tag aktualisiert . Dadurch kann es zeitverzögert in Einzelfällen zu nicht aktuellen Abfrageergebnissen kommen.

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Author Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA Münster

ATLAS AUSFUHR: Dynamische Codelisten IO136 am 22.07. aktualisiert- Y901, 3LNA etc. bereiten bei der Umsetzung im Unternehmen oft noch Schwierigkeiten

30.07.2009 um 08:30 Uhr - seit Anfang Juli häufen sich Nachfragen in Bezug auf die Angabe der Codierungen in den Ausfuhranmeldungen, insb. bei der Internetausfuhranmeldung oder der ATLAS AUSFUHR Anmeldung.

Beispiele sind Codes wie Y901, Y920, 3LNA, C052 sowie entsprechende sog. Qualifikatoren. Diese Codierungen und Qualifikatoren werden regelmäßig aktualisiert. Sie finden sich in der sog. Dynamischen Codeliste IO136 auf der Internetseite des Zolls. Hierzu gehen Sie wie folgt vor: www.zoll.de (klicken Sie rechts auf "ATLAS") Sie kommen dann auf: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/index.html (klicken Sie links auf "DOWNLOAD") Sie kommen dann auf: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/g0_download/index.html (klicken Sie auf "EDIFACT Release AES 2.0") Sie kommen dann auf: http://www.zoll.de/e0_downloads/edifact_release_aes_2_0/index.html (klicken Sie auf "Dynamische Codelisten des Ausfuhrverfahrens") Sie kommen dann auf https://www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de/iaa/form/display.do?%24context=0 8 (klicken Sie nun auf "Download" IO136 "Unterlagen" und speichern Sie diese Datei. In dieser Datei, die vielfach in automatisierten, kommerziellen Teilnehmersoftwareprodukten integriert ist (und regelmäßig zu aktualisieren ist), finden Sie die Codierungen, die -teilweise schon seit mehreren Jahren- über Anhang 11 des Merkblatts zum Einheitspapier in Feld 44 der Ausfuhranmeldung anzugeben sind. Es handelt sich damit nicht um neues Recht, das erst seit dem 01.07.2009 gilt, vielmehr ist durch die Verpflichtung zur elektronischen Ausfuhranmeldung nun eine Möglichkeit für den Zoll gegeben, über Plausibilitätskontrollen die Codierung und deren Richtigkeit automatisiert zu prüfen. Dies führt oft zu Rückfragen - diese laufen in letzter Zeit auch vermehrt bei der AWA auf. Daher hoffen wir, mit dieser Information weiter zu helfen. Die Verwendung der Codes bildet dabei immer das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung, die der Ausführer selbst vorzunehmen hat. Verwendet er einen Code, so gibt er damit zu erkennen, dass er z.B. geprüft hat, dass die auszuführende Ware nicht von der Ausfuhrliste erfasst ist und auch keinen speziellen Embargolisten unterliegt. Voraussetzung hierfür ist also, dass der Ausführer vorab Güter- und Empfänger-, sowie länderbezogene Prüfungen (Exportkontrolle) durchgeführt hat. Unter anderem aus diesem Grund hat die Zollverwaltung mit dem neuen Antragsformular IT0850 für die Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer unter gleichzeitiger Nutzung von ATLAS festgelegt, dass (Feld 13 des Antrags) der Ausführer geeignete Maßnahmen und Dokumentationen (Verfahrensanweisung, Arbeitsanweisung, Organisationsanweisung) nachweisen muss. Er dokumentiert damit die nachweisliche Befähigung, bei der Ausfuhr sämtliche Förmlichkeiten zu (er-)kennen und nachhaltig zu beachten. Um der Bedeutung dieses wichtigen Themas gerecht zu werden, bietet die AWA hierzu verstärkt Spezialseminare an. Die nächsten Termine aus diesem Themenkreis sind: IAAplus Internetausfuhranmeldung 10.08. (nur noch 2 Plätze frei) IAAplus Internetausfurhanmeldung 19.08. Exportkontrolle und ATLAS für zugelassene Ausführer (incl. Codelisten) 21.08.

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Author Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA Münster