Menu Content/Inhalt
Glossar
Durchsuchen Sie das Glossar.

Beginnt mit Beinhaltet Stimmt exakt überein

Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z


Z
Es sind 18 Einträge im Glossar.
Seiten: «1 2
Begriff Definition
ZollvorschriftenNeben dem Zollrecht im engeren Sinne (Zollkodex und Duchführungsvorschriften) kommen dabei alle Vorschriften in Betracht, die sich auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr beziehen (Verbote und Beschränkungen, Außenwirtschaft, Marktordnungen, Verbrauchsteuern sowie Umsatzsteuer).
 
ZollwertDer Zollwert ist die Erhebungsgrundlage der Zollabgaben. Mehrheitliuch sind die Zollsätze des Zolltarifs Wertzollsätze.
 
Zugelassener AusführerPerson, der das Anschreibeverfahren für Ausfuhren bewilligt wurde.
 
Zugelassener EmpfängerPerson, der die Annahme von Waren im Versandverfahren oder Carnet TIR ohne Gestellung und ohne Vorlage der Versandanmeldung bei der Bestimmungsstelle gestattet ist.
 
Zugelassener VersenderPerson, der die Durchführung von Versandvorgängen ohne Gestellung der Waren und ohne Vorlage der Versandanmeldung bei der Abgangsstelle genehmigt wurde.
 
Zugelassener WirtschaftsbeteiligterZugelassener Wirtschaftsbeteiligter ist ein besonderer Status, der zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten verliehen wird. Die Vorteile liegen in einer geringeren Kontrolldichte und in Erleichterungen bei der Bewilligung von Verfahrensvereinfachungen.
 
Zuständige AntragsbehördeGrundsätzlich ist gem. Art. 14d Abs. 1 a) ZK-DVO die Zollbehörde des jeweiligen Mitgliedstaates zuständig, in dem die Hauptbuchhaltung des Antragstellers hinsichtlich der betreffenden Zollregelungen geführt wird. Zudem muss im jeweiligen Mitgliedstaat mindestens ein Teil der Vorgänge abgewickelt werden, die vom AEO-Zertifikat umfasst werden sollen. Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, bestimmt sich die Zuständigkeit nach Art. 14d Abs. 2 ZK-DVO und es kommt alternativ auf den Ort der Hauptbuchhaltung an bzw. auf den Ort, von dem aus sie zugänglich ist und an dem die allgemeine logistische Verwaltung liegt.
 
ZWBAbkürzung für zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Siehe auch AEO.
 


Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z


vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl.
Glossary V2.0