|
Durchsuchen Sie das Glossar. |
|
|
|
| Z |
| Es sind 18 Einträge im Glossar. |
| Seiten: «1 2 |
| Zollvorschriften | Neben dem Zollrecht im engeren Sinne (Zollkodex und Duchführungsvorschriften) kommen dabei alle Vorschriften in Betracht, die sich auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr beziehen (Verbote und Beschränkungen, Außenwirtschaft, Marktordnungen, Verbrauchsteuern sowie Umsatzsteuer). |
| | |
| Zollwert | Der Zollwert ist die Erhebungsgrundlage der Zollabgaben. Mehrheitliuch sind die Zollsätze des Zolltarifs Wertzollsätze. |
| | |
| Zugelassener Ausführer | Person, der das Anschreibeverfahren für Ausfuhren bewilligt wurde. |
| | |
| Zugelassener Empfänger | Person, der die Annahme von Waren im Versandverfahren oder Carnet TIR ohne Gestellung und ohne Vorlage der Versandanmeldung bei der Bestimmungsstelle gestattet ist. |
| | |
| Zugelassener Versender | Person, der die Durchführung von Versandvorgängen ohne Gestellung der Waren und ohne Vorlage der Versandanmeldung bei der Abgangsstelle genehmigt wurde. |
| | |
| Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter | Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ist ein besonderer Status, der zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten verliehen wird. Die Vorteile liegen in einer geringeren Kontrolldichte und in Erleichterungen bei der Bewilligung von Verfahrensvereinfachungen. |
| | |
| Zuständige Antragsbehörde | Grundsätzlich ist gem. Art. 14d Abs. 1 a) ZK-DVO die Zollbehörde des jeweiligen Mitgliedstaates zuständig, in dem die Hauptbuchhaltung des Antragstellers hinsichtlich der betreffenden Zollregelungen geführt wird. Zudem muss im jeweiligen Mitgliedstaat mindestens ein Teil der Vorgänge abgewickelt werden, die vom AEO-Zertifikat umfasst werden sollen. Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, bestimmt sich die Zuständigkeit nach Art. 14d Abs. 2 ZK-DVO und es kommt alternativ auf den Ort der Hauptbuchhaltung an bzw. auf den Ort, von dem aus sie zugänglich ist und an dem die allgemeine logistische Verwaltung liegt. |
| | |
| ZWB | Abkürzung für zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Siehe auch AEO. |
| | |
|
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |