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| Zollunion | Eine Zollunion ist eine Vereinigung zweier oder mehrerer Zollgebiete mit der Wirkung, dass alle Zölle und nichttarifären Handelshemmnisse für den größten Teil des Handels zwischen den Partnern abgeschafft werden und ein gemeinsamer Zolltarif und gemeinsamer Regeln für nichttarifäre Beschränkungen für den überwiegenden Teil des Handels mit Drittländern gelten. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |