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| Zolllagerverfahren | Zollverfahren, mit dem Nichtgemeinschaftswaren nach dem Verbringen in das Zollgebiet überführt werden könne, ohne das Einfuhrabgaben fällig werden. Die Waren werden in einem Zolllager gelagert und können später entweder ausgeführt ( Transitlagerung) oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden (Kreditlagerung). |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |