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| Zollagent | Ein Zollagent dient ausschließlich der administrativen Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Hier soll sichergestellt werden, dass keine illegalen oder irregulären Transaktionen durchgeführt werden. |
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. | |
| Glossary V2.0 | |