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| Es sind 4 Einträge im Glossar. |
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| Veröffentlichung der Angaben im AEO-Zertifikat im Verzeichnis der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten | Die Kommission kann mit Zustimmung der betreffenden zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten das Verzeichnis der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten im Internet veröffentlichen. Das Verzeichnis wird auf dem neuesten Stand gehalten. Es ist empfehlenswert eine Zustimmung zu erteilen, damit jeder Handelspartner sich ein Bild davon machen kann, dass das Unternehmen nach erfolgreicher Bewilligung beim Zoll als zuverlässiges Unternehmen gilt. |
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| Verbrauchsteuer | Zu den nationalen Eingangsabgaben gehören auch Verbrauchsteuern für Bier, Branntwein, Erdgas, Kaffee, Mineralöl, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse, Strom sowie Tabak und die Einfuhrumsatzsteuer. |
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| Verbundene Unternehmen | Verbundene Unternehmen sind gem § 15 AktG rechtlich selbstständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen, abhängige und herrschende Unternehmen, Konzernunternehmen, wechselseitig beteiligte Unternehmen oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags sind. |
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| Veredelungserzeugnisse | Veredelungserzeugnisse sind alle Waren, die aus bewilligten Veredelungsvorgängen hervorgegangen sind. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |