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| Unterkonto | Wenn das Unternehmen mehrere Standorte hat, kann der jeweilige einzelne Standort im Unterkonto bearbeitet und eingesehen werden, ohne dass ein eigenes Hauptkonto angelegt werden muss. |
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. | |
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