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| Unselbstständige Standorte | Unselbstständige Standorte sind Standorte, die in jeder Hinsicht von der Hauptniederlassung abhängig sind. Sie bedürfen keiner eigenen AEO-Bewilligung, sondern sie werden von der Bewilligung für die Hauptniederlassung umfasst. |
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. | |
| Glossary V2.0 | |