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| Umwandlungsverfahren | Durch die Umwandlung einer Nichtgemeinschaftsware im Zollgebiet vor Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr kann eine Abgabenbegünstigung erzielt werden. Anstelle der Einfuhrware wird das Umwandlungserzeugnis mit Abgaben belastet. Dies wird durch eien Änderung der Bsechaffenheit und des Zustands erreicht, wodurch eine niedrigere Produktionsstufe erreicht wird, bei der die Abgabenbelastung geringer ist. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |