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| Sicherheitsleistung | Eine Sicherheitsleistung bezweckt gem. Art. 189 ZK die Absicherung einer Zollschuld durch Hinterlegung von Bargeld, Stellung eines Bürgen oder auf sonstige von den Zollbehörden zugelassene Weise. |
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. | |
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