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| Selbstständige Tochtergesellschaften | Tochtergesellschaft ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Wirtschaftlich gesehen ist es jedoch unselbsständig, denn es wird von einer Muttergesellschaft kontrolliert. Die selbstständigen Tochtergesellschaften bedürfen einer eigenen AEO-Bewilligung. Sie werden nicht von der Bewilligung für die Muttergesellschaft umfasst. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |