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| Reglementierter Beauftragter | Reglementierte Beauftragte sind Agenturen, Spediteure oder sonstige Rechtssubjekte, die in geschäftlichen Beziehungen mit einer Luftfahrtunternehmen stehen und Sicherheitskontrollen durchführen, die vom Luftfahrtbundesamt in Bezug auf Fracht, Kurier- und Expressendungen oder Post anerkannt oder vorgeschrieben sind (EU-Verordnung (EG) Nr. 2320/2002). Sie müssen vom Luftfahrtbundesamt zugelassen sein. Nach dem Luftsicherheitsgesetz ist die gesamte Fracht, Post und alle Kurier- und Expresssendungen vor der Verladung in ein Luftfahrzeug durch das Luftfahrtunternehmen einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen. Zur Durchführung der Kontrollen kann sich das Unternehmen eines reglementierten Beauftragten bedienenen. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |