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| Passive Veredelung | Zollverfahren, in dem Gemeinschaftswaren zur Durchführung vorübergehend aus den Zollgebiet der Gemeinschaft unter Beachtung aller Ausfuhrverbote und -beschränkungen ausgeführt werden. Die sich an die Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung der Ware anschließende Überführung der Veredelungserzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr findet unter vollständiger oder teilweiser Befreiung der Einfuhrabgaben nach den Regeln der Differenz- oder Mehrwertmethode statt. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |