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| Organigramm | Mit einem Organigramm kann der Aufbau der Unternehmensorganisation dargestellt werden. Die Aufgabenverteilung und Kommunikationsbeziehungen können veranschaulicht werden. Der Antragsteller sollte möglichst dem Antrag ein solches Organigramm beifügen. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |