|
Durchsuchen Sie das Glossar. |
|
|
|
| Nummer der amtlichen Eintragung | Die Nummer der amtlichen Eintragung ist die vom Handelsregister vergebene Registrierung (in Deutschland) oder die in einem anderen Mitgliedstaat vergebene Nummer. Sollte diese Registrierung mit der Identifikationsnummer identisch sein, so muss sie nicht noch einmal angegeben werden. |
| | |
|
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |