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| Mehrwertverzollung | Verzollung nach der passiven Veredelung auf Grundlage des Veredelungsentgelts. Der Wert der Waren der vorübergehenden Ausfuhr wird nicht in den Zollwert der Veredelungszeugnisse einbezogen. Alternative zur Differenzverzollung. |
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. | |
| Glossary V2.0 | |