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| Maßgeblicher Einfluss auf das Unternehmen | Maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen haben in erster Linie die Haupteigentümer/-anteilseigner, Gesellschafter,Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer. |
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. | |
| Glossary V2.0 | |