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| Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten | In Deutschland ist es die von der Zollbehörde vergebene Zollnummer des Antragstellers. Antragsteller, die im Besitz von mehreren Zollnummern sind (z.B. Zollnummern von Zweigniederlassungen), geben als Identifikationsnummer die Zollnummer der Hauptniederlassung ihres Unternehmens an. Hat der Antragsteller keine deutsche Zollnummer, so ist diese bei der Koordinierenden Stelle ATLAS mit Vordruck 0870 zu beantragen. Die von anderen Mitgliedstaaten vergebebnen Indentifikationsnummern sind nur dann einzutragen, wenn diese von der Umsatz-ID-NR. abweichen. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |