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| Hauptbuchhaltung | Mit Hauptbuchhaltung ist die hauptsächliche Buchhaltung für Zollzwecke gemeint. Diese ermöglicht es den Zollbehörden die Überwachung und zollamtliche Prüfung des Verfahrens durchzuführen. Wenn sich die Hauptbuchhaltung nicht in Deutschland befindet, ist der Ort der allgemeinen logistischen Verwaltung maßgeblich. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |