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Begriff Definition
HADDEXHandbuch der Deutschen Exportkontrolle.
 
HandelsgesellschaftDies sind Unternehmen, die Waren auf eigene Rechnung einkaufen und ohne weitere Be- oder Verarbeitung weiter verkaufen. Im Außenhandel sind dies insbesondere Einführer und Ausführer.
 
Handelspolitische MaßnahmenHandelspolitische Maßnahmen sind nichttarifäre Maßnahmen, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Gemeinschaftsvorschriften über die Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren getroffen worden sind (z.B. Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen oder Höchstmengen sowie Ein- und Ausfuhrverbote).
 
HauptanteilseignerDies sind natürliche und/oder juristische Personen, die den maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können.
 
HauptbuchhaltungMit Hauptbuchhaltung ist die hauptsächliche Buchhaltung für Zollzwecke gemeint. Diese ermöglicht es den Zollbehörden die Überwachung und zollamtliche Prüfung des Verfahrens durchzuführen. Wenn sich die Hauptbuchhaltung nicht in Deutschland befindet, ist der Ort der allgemeinen logistischen Verwaltung maßgeblich.
 
HaupteigentümerDer Haupteigentümer ist eine natürliche oder juristische Person, die den maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausübt.
 
HauptkontoIm Hauptkonto wird das Profil des Antragstellers angelegt und bearbeitet.
 
HauptniederlassungDie Hauptniederlassung ist der Sitz des Unternehmens an dem die Hauptverwaltung liegt.
 
HaupttätigkeitDie Haupttätigkeit des Unternehmens ist diejenige Tätigkeit, die die maßgebliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausmacht. Der AEO soll dazu beitragen, dass die (internationale) Lieferkette sicherer wird. Hierbei müssen alle an einer Lieferung beteiligten Unternehmen betrachtet werden. Die unterschiedlichen Glieder der Lieferkette haben unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen. Daher ist es notwendig, dass zunächst eine Kategorisierung vorgenommen wird. Dabei sollte die Haupttätigkeit des Unternehmens Beachtung finden. Es wird auch regelmäßig vorkommen, dass ein Unternehmen mehrere Teile der Lieferkette gleichzeitig abdeckt, z.B. wenn ein Hersteller der Ware diese auch exportiert (Hersteller und Ausführer).
 
HauptverpflichteterDer Inhaber eines Versandverfahrens ist Hauptverpflichteter.
 


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vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl.
Glossary V2.0