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| Es sind 5 Einträge im Glossar. |
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| Gemeinsamer Zolltarif | Die Summe aller Gemeinschaftsregelungen, die Ein- und Ausfuhrabgaben bzw. die tarifliche Zollfreiheit für bestimmte Waren festlegen, einschließlich der Agrarzölle, Antidumping- und Präferenzzölle, Zollkontingente und Zollaussetzungen. Der Integrierte Tarif der Gemeinschaft (TARIC), enthält diese (und weitere) Maßnahmen in einer für die elektronische Verarbeitung und Verbreitung geeigneten Form. |
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| Gemeinsames Versandverfahren | Zollverfahren für die Beförderung von Waren zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern sowie zwischen den EFTA-Ländern untereinander. |
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| Gemeinschaftliches Versandverfahren | Zollverfahren, das die Beförderung von Waren von einer Stelle in der Gemeinschaft zu einer anderen ermöglicht. |
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| Gemeinschaftswaren | Gemeinschaftswaren sind Waren, die ubter den Ursprungsvoraussetzungen des Art. 23 ZK vollständik im Zollgebiet der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt worden sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin eine eingeführte Nichtgemeinschaftsware durch Überführung in den freien Verkehr zollrechtlich zur Gemeinschaftsware zu machen. |
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| Gestellung | Gestellung bedeutet die Mitteilung an die Zollbehörden, dass sich eine Ware körperlich bei der Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden zugelassenen Ort befindet. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |