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| Freihandelszonen | Freihandelszonen enstehen durch Zusammenschlüsse mehrerer Staaten, die gegenüber dritten Staaten ihre autonomen Außenzölle beibehalten. Im Handel untereinander besteht meistens Zollfreiheit, jedoch nur für Ursprungswaren der Vertragsstaaten (Bsp. EFTA -> Europäische Freihandelszone; NAFTA -> Nordamerikanische Freihandelsabkommen). |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |