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| Es sind 3 Einträge im Glossar. |
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| Fertigungsunternehmen | Ein Fertigungsunternehmen stellt aus natürlichen sowie bereits produzierten Ausgansstoffen durch den Einsatz von Energie, Arbeitskraft und/oder anderen Produktionsmitteln lagerbare Wirtschafts- oder Gebrauchsgüter her. Es ist als Hersteller Teil der Lieferkette. |
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| Freihandelszonen | Freihandelszonen enstehen durch Zusammenschlüsse mehrerer Staaten, die gegenüber dritten Staaten ihre autonomen Außenzölle beibehalten. Im Handel untereinander besteht meistens Zollfreiheit, jedoch nur für Ursprungswaren der Vertragsstaaten (Bsp. EFTA -> Europäische Freihandelszone; NAFTA -> Nordamerikanische Freihandelsabkommen). |
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| Freizonen,Freilager | Freilager sind im Zollgebiet gelegene Raümlichkeiten, die als Freilager bewilligt worden sind. Dorthin verbrachte Nichtgemeinschaftsware gilt als nicht im Zollgebiet befindlich. Es fallen keine Abgaben an. Handelspolitische Maßnahmen finden keine Anwendung. Freizonen sind fiktive Freigebiete im Zollgebiet, die zu Freizonen erklärt worden sind. In Deutschland sind die Freihäfen Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Deggendorf, Duisburg, Emden, Hamburg und Kiel Freizonen. Die rechtlichen Vorteile entsprechen denen eines Freilagers. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |