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| Externes Versandverfahren | Zollverfahren, mit dem in der Regel Nichtgemeinschaftswaren zwischen zwei Orten im Zollgebiet der Gemeinschaft ohne Erhebung von Einfuhrabgaben und ohne Beachtung handelspolitischer Maßnahmen befördert werden können. Die Beförderung erfolgt im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren mittels Carnet TIR, Carnet ATA, Rheinmanifest, NATO-Vordruck 302 oder durch die Post. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |