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| Ermächtigter Ausführer | Eine Person, die häufig präferenzbegünstigte Waren ausführt und Gewähr für eine wirksame Kontrolle der Ursprungseigenschaft der Waren bietet und deswegen unabhängig vom Wert der betreffenden Waren Ursprungserklärungen auf der Rechnung abgeben darf. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |