|
Durchsuchen Sie das Glossar. |
|
|
|
| Einfuhrumsatzsteuer | Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Nichtgemeinschaftwaren in den deutschen Teil des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft grds. dann erhoben wird, wenn eine Zollschuld entsteht. Dies ist bei der Überführung in der freien Verkehr oder bei Unregelmäßigkeiten der Fall, die zur Zollschuldentstehung führen. |
| | |
|
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |