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| Einführer | Als Einführer werden Unternehmen bezeichnet, die regelmäßig Waren aus einem Drittland (bzw. mehreren Drittländern) importieren. Neben der Sicherung der Einfuhrabgaben soll auch hier sichergestellt werden, dass keine manipulierten Waren eingeführt werden. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |