|
Durchsuchen Sie das Glossar. |
|
|
|
| Differenzverzollung | Die Differenzverzollung findet bei der passiven Veredelung statt. Der Betrag der Einfuhrabgaben fur die außerhalb der Gemeinschaft produzierten Veredelungserzeugnisse wird um deen Betrag der Einfuhrabgaben gemindert, der für die zuvor in dieses Land exportierten Vorprodukte, die Waren der vorübergehenden Ausfuhr, bei gleichzeitiger Überführung in den freien Verkehr zu erheben wären. Man bildet die Differenz zwischen zwei Zollbeträgen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Mehrwertverzollung. |
| | |
|
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |