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| Carnet ATA | Zollpapier für die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Waren, außer Beförderungsmitteln. Die vorübergehende Einfuhr kann im Rahmen einer vorübergehenden Verwendung oder im Rahmen eines externen Versandverfahrens erfolgen. Das Dokument dient gleichzeitig als Zollanmeldung, Bewilligung und Sicherheit. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |