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| Bürgschaft | Der Bürge verpflichtet sich durch die Übernahme einer Bürgschaft gegenüber der Zollbehörde für die Zahlung einer fremden Zollschuld einzustehen. Im Versandverfahren hat dieses Sicherungsmittel besondere Bedeutung. Dort gibt es drei verschiedene Bürgschaftsarten, die Gesamt-, Einzelbürgschaft und die Einzelbürgschaft mit Sicherheitstiteln. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |