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| Incoterms | Abkürzung für International Commercial Terms. Darunter versteht man international standardisierte Lieferbedingungen. |
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| Internes Versandverfahren | Versandverfahren, in dem Gemeinschaftswaren grundsätzlich zwischen zwei Orten der Gemeinschaft über ein Drittland befördert werden können. Der Status der Gemeinschaftswaren bleibt in Gegensatz zum sonstigen Verlassen des Zollgebiets erhalten. |
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| ISO Norm 27001 | In der ISO-Norm 27001 ist die Festlegung eines internationalen Standards zur Sicherung der Informationstechnik und zum Schutz von elektronischen Informationssystemen. Die Vorgaben für den Erhalt eines Zertifikats nach ISO-Norm 27001 entsprechen den durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegebenen Sicherheitsstandards in der IT-Technik von Unternehmen. Ein Zertifikat nach ISO-Norm 27001 lässt auf die Erfüllung der Vorgaben des Artikels 14i Buchstaben f) und h) ZK-DVO schließen. |
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| ISO/PAS - Zertifikat 28001 | Auf der Grundlage der ISO/PAS-Norm 28001 können sich Unternehmen im Hinblick auf ein Sicherheitsmanagementsystem zur Erhöhung dert Sichertheit der Lieferkette (Supply Chain Security) zertifizieren lassen. Die ISO/PAS-Norm 28001 ist ein von der International Organization for Standardization (ISO) erarbeitetes Rahmenwerk und ist in ihren Sicherheitsanforderungen sehr allgemein gehalten. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen und die von der Zertifizierungsstelle durchgeführten Prüfungen sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Erst im Rahmen einer Bewertung dieser Unterlagen kann festgestellt werden, welche Sicherheitskriterien für den Erhalt eines AEO-Zertifikats gemäß Artikel 14k Abs. 1 ZK-DVO erfüllt sind. |
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| ISPS-Code - Zertifikat | Der International Ship and Port Facility Security-Code ist von der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) im Rahmen ihres Sicherheitskonzeptes Safety of Life at Sea Convention (SOLASD). |
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| Kombinierte Nomenklatur | Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist eine Erweiterung des fast weltweit geltenden Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS) durch die EU. |
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| Kontrollexemplar T5 | Dokument für Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft ein- oder ausgeführt oder innerhalb desselben befördert werden und für die ein Nachweis der Einhaltung einschlägiger gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften gemäß ihrer Verwendung und/oder ihrere Bestimmung erforderliche ist. |
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| Kumulierung | Regeln, die die Einbeziehung von Vorerzeugnissen aus Be- oder Verarbeitungsvorgängen in bestimmten Partnerländern zum Erwerb oder zur Beibehaltung des präferenziellen Ursprungs der Waren erlauben. |
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| Lagerhalter | Als Lagerhalter ist derjenige anzusehen, der regelmäßig Waren, die aus einem Drittland stammen oder in ein Drittland geliefert werden sollen, lagert. In erster Linie ist die Lagerung unter zollamtlicher Überwachung von Interesse. |
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| Maßgeblicher Einfluss auf das Unternehmen | Maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen haben in erster Linie die Haupteigentümer/-anteilseigner, Gesellschafter,Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |