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| Handelspolitische Maßnahmen | Handelspolitische Maßnahmen sind nichttarifäre Maßnahmen, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Gemeinschaftsvorschriften über die Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren getroffen worden sind (z.B. Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen oder Höchstmengen sowie Ein- und Ausfuhrverbote). |
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| Hauptanteilseigner | Dies sind natürliche und/oder juristische Personen, die den maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können. |
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| Hauptbuchhaltung | Mit Hauptbuchhaltung ist die hauptsächliche Buchhaltung für Zollzwecke gemeint. Diese ermöglicht es den Zollbehörden die Überwachung und zollamtliche Prüfung des Verfahrens durchzuführen. Wenn sich die Hauptbuchhaltung nicht in Deutschland befindet, ist der Ort der allgemeinen logistischen Verwaltung maßgeblich. |
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| Haupteigentümer | Der Haupteigentümer ist eine natürliche oder juristische Person, die den maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausübt. |
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| Hauptkonto | Im Hauptkonto wird das Profil des Antragstellers angelegt und bearbeitet. |
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| Hauptniederlassung | Die Hauptniederlassung ist der Sitz des Unternehmens an dem die Hauptverwaltung liegt. |
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| Haupttätigkeit | Die Haupttätigkeit des Unternehmens ist diejenige Tätigkeit, die die maßgebliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausmacht. Der AEO soll dazu beitragen, dass die (internationale) Lieferkette sicherer wird. Hierbei müssen alle an einer Lieferung beteiligten Unternehmen betrachtet werden. Die unterschiedlichen Glieder der Lieferkette haben unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen. Daher ist es notwendig, dass zunächst eine Kategorisierung vorgenommen wird. Dabei sollte die Haupttätigkeit des Unternehmens Beachtung finden. Es wird auch regelmäßig vorkommen, dass ein Unternehmen mehrere Teile der Lieferkette gleichzeitig abdeckt, z.B. wenn ein Hersteller der Ware diese auch exportiert (Hersteller und Ausführer). |
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| Hauptverpflichteter | Der Inhaber eines Versandverfahrens ist Hauptverpflichteter. |
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| Hersteller | Produzent von Waren, der regelmäßig über einen sicheren Herstellungsvorgang verfügen muss, damit keine Manipulationen an den Waren während des Herstellungsvorgangs vorgenommen werden können. Es könnte auch sein, dass ein Hersteller die Waren mit eigenen Transportmitteln exportiert. Dann käme noch die Eigenschaft des Spediteurs hinzu. |
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| Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten | In Deutschland ist es die von der Zollbehörde vergebene Zollnummer des Antragstellers. Antragsteller, die im Besitz von mehreren Zollnummern sind (z.B. Zollnummern von Zweigniederlassungen), geben als Identifikationsnummer die Zollnummer der Hauptniederlassung ihres Unternehmens an. Hat der Antragsteller keine deutsche Zollnummer, so ist diese bei der Koordinierenden Stelle ATLAS mit Vordruck 0870 zu beantragen. Die von anderen Mitgliedstaaten vergebebnen Indentifikationsnummern sind nur dann einzutragen, wenn diese von der Umsatz-ID-NR. abweichen. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |