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| Selbstständige Tochtergesellschaften | Tochtergesellschaft ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Wirtschaftlich gesehen ist es jedoch unselbsständig, denn es wird von einer Muttergesellschaft kontrolliert. Die selbstständigen Tochtergesellschaften bedürfen einer eigenen AEO-Bewilligung. Sie werden nicht von der Bewilligung für die Muttergesellschaft umfasst. |
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| Sicherheitsüberprüfungsgesetz | Im Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind die Voraussetzungen und das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung von Personen geregelt, die mit sicherheitsempfindlichen Tätrigkeiten betraut sind oder betraut werden sollen. |
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| Sicherheitsleistung | Eine Sicherheitsleistung bezweckt gem. Art. 189 ZK die Absicherung einer Zollschuld durch Hinterlegung von Bargeld, Stellung eines Bürgen oder auf sonstige von den Zollbehörden zugelassene Weise. |
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| Sicherheitszertifikate | Bereits erteilte Sicherheitszertifikate können die Prüfung des Antrags erleichtern und verkürzen. Gem. Art 14 k Abs. 4 ZK-DVO gelten die Sicherheitsanforderungen als erfüllt, soweit für die Erteilung der Sicherheitszertifikate dieselben Kriterien gelten.Die Vorlage eines Sicherheitszertifikates bei der Beantragung eines AEO-Zertifikats führt nicht dazu, dass auf eine Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen nach Artikel 14k Abs. 1 ZK-DVO vollständig verzichtet werden kann. Vielmehr ist durch das Hauptzollamt in jedem Einzelfall abzuklären, welche und inwieweit einzelne Sicherheitskriterien durch das jeweilige Sicherheitszertifikat abgedeckt werden. |
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| Sitz in der Gemeinschaft | Siehe Ansässigkeit |
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| Spediteur | Ein Spediteur ist für die Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zuständig. Die Hilfestellung kann sowohl in der administrativen als auch in der eigentlichen Warenbewegung liegen. |
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| Stellvertretung | Jeder kann sich gegenüber den Zollbehörden bei allen zollrechtlichen Verfahrenshandlungen unter den Voraussetzungen des Art. 64 Abs. 2 ZK vertreten lassen. Neben einer direkten Vertretung in fremden Namen für fremde Rechnung ist auch eine indirekte Vertretung in eigenem Namen aber für fremde Rechnung möglich. Vertretungen im Im- und Export sind weitestgehend möglich und regelmäßig werden Zollanmeldungen von sachkundigen Vertreter (z.B. Zollagenten) für unkundige Wirtschaftsbeteiligte abgegeben. Ein weiterer Sicherheitsfaktor innerhalb der Lieferkette ist damit auch das Vertreterhandeln. |
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| TAPA | Die Technology Asset Protection Association (TAPA) ist ein Vereinigung von Sicherheits- und Logistikverantwortlichen aus der High-Tech Industrie zum Schutz ihrer Produkte vor Diebstahl während der Lagerung, des Umschlags und des Transports. Die TAPA-Zertifikate werden auf Grundlage der von der TAPA-Organisation entwickelten Frachtsicherheitsstandards (FSR) verliehen. Die TAPA-FSR beinhalten Vorgaben zur Gebäude-, Ausrüstungs- und Prozesssicherheit bei der Lagerung und dem Transport von High-Tech Produkten. Eine positive Zertifizierung nach den Vorgaben der FSR der TAPA-Organisation, erfordert die Einhaltung eines hohen Sicherheitsstandards durch den Zertifikatsinhaber. Demnach gelten die Sicherheitskriterien von Artikel 14k Abs. 1 ZK-DVO bei Antragstellern, die Inhaber eines gültigen TAPA-Zertifikats sind, für den zertifizierten Standort, nicht für das gesamte Unternehmen, in der Regel als erfüllt. |
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| TARIC | Integrierter Zolltarif der Gemeinschaft, gespeichert und verwaltet in einer Datenbank der Europäischen Kommission; er enthält auf der Grundlage einer erweiterten Nomenklatur (siehe Kombinierte Nomenklatur) neben den Regelzöllen die in der Gemeinschaft anwendbaren Ein- und Ausfuhrmaßnahmen, z. B. Zollaussetzungen, Zollkontingente, Zollpräferenzen, Antidumpingzölle, mengenmäßige Beschränkungen, Embargos, Ausfuhrerstattungen. |
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| Transaktionswert | Der Transaktionswert zur Bestimmung des Zollwerts setzt sich gem. Art. 29 ZK aus dem tatsächlich bezahlten oder zu zahlenden Kaufpreis einer Waren beim Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft und den Berichtigungen gem. Art 32 und 33 ZK (Hinzurechnungen und Abzugsposten). |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |