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| Ausgleichszölle | Zölle, die zusätzlich zu den normalen oder präferenziellen Zöllen für die Einfuhr von bestimmten Waren aus bestimmten Ländern erhoben werden; solche Abgaben können als Ausgleich für die Gewährung von Subventionen im Ausfuhrland festgelegt werden, wenn diese Einfuhren eine bedeutende Schädigung der Hersteller gleichartiger Waren in der Gemeinschaft verursachen oder wenn eine solche Schädigung droht. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |