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| Ausfuhrverfahren | Das Zollverfahren für das Verbringen von Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft; mit ihm wird die Einhaltung der für die Ausfuhr geltenden Verbote und Beschränkungen und der Vorschriften über Ausfuhrerstattungen sowie die Entlastung von der Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern gewährleistet (Art. 161 ZK). |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |