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| Ausfuhrverantwortlicher | Der Ausfuhrverantwortliche ist für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften persönlich verantwortlich. Bei Exporten von genehmigungspflichtigen Waren muss dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle ein Ausfuhrverantwortlicher benannt werden. Diese Person muss zwingend Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |