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| Antragsteller | Antragsteller kann nur ein im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässiger Wirtschaftsbeteiligter sein, der im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist. Neben dem Zollrecht im engeren Sinne kommen dabei alle Vorschriften in Betracht, die sich auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr beziehen (Verbote und Beschränkungen, Außenwirtschaft, Marktordnungen, Verbrauchsteuern sowie Umsatzsteuer). |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |