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| Ansprechpartner im Zollmanagement | Ein von dem Unternehmen benannter Ansprechpartner, an den sich die Zollbehörden bei der Prüfung des Antrags wenden können. Dieser Ansprechpartner muss nicht zwingend ein Mitarbeiter des beantragenden Unternehmens sein. Auch externe Ansprechpartner sind möglich. Die Aufgabe kann auch zentral wahrgenommen werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass der zentrale Ansprechpartner auch interne Prozess- und Abwicklungskenntnisse besitzt. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |