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| Anmelder | Anmelder ist die Person, die im eigenen Namen eine Zollanmeldung abgibt oder diejenige Person, in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Anmelder ist somit derjenige, den die Rechtswirkungen der Anmeldung treffen. |
| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. | |
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