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| Angemessene Sicherheitsstandards | Der Sicherheitsstandard muss gem. Art. 5a Abs. 2 4. Anstrich ZK zufriedenstellend sein. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Art 14k Abs. 1 ZK-DVO und den ergänzenden Leitlinien. Bereits erteilte international anerkannte Sicherheitszeugnisse können dabei helfen, den Nachweis zu führen. Der Antragsteller muss Sicherheitsanforderungen im Bereich der Gebäudesicherheit, der Zugangskontrollen, der Identifizierung seiner Handelspartner und personalbezogenen Sicherheitsaspekten gerecht werden. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |