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| Abgaben mit gleicher Wirkung | Abgaben (zoll)gleicher Wirkung sind meist staatlich auferlegte Abgaben, die an den Grenzübergang anknüpfen und speziell die ein- und ausgeführten Waren verteuern, aber gleichartige EU-Waren nicht belasten. Sie wirken wie Schutzzölle, ohne jedoch formell Zölle zu sein. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |