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| Es sind 37 Einträge im Glossar. |
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| Abgaben mit gleicher Wirkung | Abgaben (zoll)gleicher Wirkung sind meist staatlich auferlegte Abgaben, die an den Grenzübergang anknüpfen und speziell die ein- und ausgeführten Waren verteuern, aber gleichartige EU-Waren nicht belasten. Sie wirken wie Schutzzölle, ohne jedoch formell Zölle zu sein. |
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| Abgabenschuld | Verbindlichkeit einer Person (Abgabenschuldner) gegenüber einer Behörde. Die Verbindlichkeit verpflichtet zur Zahlung von Abgaben in der festgelegten Höhe (persönliche Zahlungsverpflichtung). |
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| Abrechnungsstelle | Die Abrechnungszollstelle ist eine bestimmte Zollstelle, bei der die ergänzenden Zollanmeldungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zur Überführung in ein Zollverfahren abzugeben sind. |
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| Abrechnungszeitraum | Der Abrechnungszeitraum ist ein für ein bestimmtes Verfahren gesetzlich festgelegter bzw. durch Bewilligung festzulegender Zeitraum (z.B. Kalendermonat). |
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| Abs. | Absatz |
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| AEO | AEO ist die Abkürzung für Authorized Economic Operator und bezeichnet den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der EU. |
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| AEO-Zertifikat - Sicherheit | Das AEO-Zertifikat - Sicherheit (AEO S) ist eine der 3 möglichen Formen des Zertifikats. Die Vorteile dieses Zertifikats für den Wirtschaftsbeteiligten sind die vorherige Unterrichtung über eine Warenkontrolle gem. Art. 14b Abs. 2 ZK-DVO, summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen mit reduzierten Datensätzen gem. Art. 14b Abs. 3 ZK-DVO, weniger physische Zollkontrollen und Überprüfungen der Unterlagen, vorrangige Abfertigung bei Kontrollen und auf Antrag können Kontrollen an einem anderen Ort als dem der beteiligten Zollstelle durchgeführt werden. Neben den Kriterien für den AEO-Zollrechtliche Vereinfachungen muss der Wirtschaftsbeteiligte angemessene Sicherheitsstandards erfüllen. |
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| AEO-Zertifikat - Zollrechtliche Vereinfachungen | Das AEO-Zertifikat - Zollrechtliche Vereinfachungen (AEO C) ist eine der 3 möglichen Formen des Zertifikates. Die Vorteile dieses Zertifikates für den Wirtschaftsbeteiligten sind ein leichterer Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen gem. Art. 14b Abs. 1 der ZK-DVO, weniger physische Zollkontrollen und Überprüfungen der Unterlagen, vorrangige Abfertigung bei Kontrollen und die Kontrollen können auf Antrag an einem anderen Ort als dem der beteiligten Zollstelle durchgeführt werden. Der Wirtschaftsbeteiligte muss dazu die Kriterien Einhaltung der Zollvorschriften, angemessene Führung seiner Geschäftsbücher und Zahlungsfähigkeit erfüllen. |
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| AEO-Zertifikat - Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit | Das AEO-Zertifikat - Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit (AEO F) ist eine der 3 Formen des Zertifikats, das alle Vorteile der beiden anderen Zertifikate beinhaltet. Der Wirtschaftsbeteiligte muss die Kriterien Einhaltung der Zollvorschriften, angemessene Führung der Geschäftsbücher und Zahlungsfähigkeit sowie angemessene Sicherheitsstandards erfüllen. |
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| Agrarzölle | Ein- und Ausfuhrzölle, die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt werden oder auf Grund der für bestimmte Verarbeitungserzeugnisse geltenden Sonderregelungen erhoben werden. |
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| vgl. Zollglossar von Peter Witte, Lehrbuch des Europäischen Zollrechts von Witte/Wolffgang, 5. Aufl. und Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung, Kommentar von Witte, 4. Aufl. |
| Glossary V2.0 |